Monthly Archives: März 2017

Partner Schumanngasse: Co-Ordiation

 

Die Kinderarztpraxis Schumanngasse hat einen neuen Partner – und diesmal aus dem medizinischen Bereich! Für Erwachsene – also die Eltern unserer Patienten bzw. diejenigen unserer kleinen Patienten, die dem Kinderarzt im wörtlichen Sinn „entwachsen“, gibt es im 9. Bezirk die „Co-Ordination“. Das Ärztezentrum Co-Ordination hat primär einen internistischen und chirurgischen Schwerpunkt. Darüber hinaus bietet die Co-Ordination jedoch auch zahlreiche andere Fachdisziplinen. Mit einer Endoskopie-Einheit, einer individuellen Ultraschall-Diagnostik, einem Infusionszentrum sowie einem kardiologischen Funktionslabor, steht in der Co-Ordination eine moderne Infrastruktur für die Gesundheit Ihrer Patienten zur Verfügung. Die Co-Ordination zeichnet sich durch eine rasche Terminvergabe, kurze Wartezeiten vor Ort und ausreichende Zeit für den Patienten aus.

Detailierte Informationen finden Sie auf der Homepage!

 

Was ist Ergotherapie für Kinder und welche Kinder brauchen das?  Ein Übersichtsartikel von Ergotherapeutin Kristina Scherbichler, BSc.

Ergotherapie unterstützt Kinder, welche in deren Alltag eingeschränkt sind oder aufgrund einer akuten Erkrankung diverse Handlungsabläufe nicht mehr selbständig ausführen können. Eltern, KindergartenpädagogInnen, LehrerInnen und auch KinderärztInnen bemerken die Schwierigkeiten beispielsweise im Tagesablauf der Kinder.

Ergotherapie für Kinder ist indiziert, wenn das Kind u.a.:

  •  Schwierigkeiten in der Schule beim Schreiben und auch beim Hausübung machen hat
  • bei Aufgaben am Tisch sehr unkonzentriert und schnell abgelenkt ist
  • sich nicht alleine den Verschluss der Jacke zumachen kann und auch keine Idee dafür hat
  • im Kindergarten nicht mitbasteln möchte
  • nicht gerne auf den Spielplatz geht, weil es nicht alleine klettern kann
  • kaum eigene Spielideen hat und gern alleine spielt
  • noch nicht alleine ein Jausenbrot streichen kann
  • generell im Umgang mit Besteck     überfordert ist

Um mit einer ergotherapeutischen Behandlung beginnen zu können, ist eine ärztliche Verordnung ihres Kinderarztes nötig. Wenn Sie eine Refundierung Ihrer Krankenkasse wünschen, muss die Verordnung für die Ergotherapie chefärztlich von der der Krankenkasse bewilligt werden. Bringen Sie die Verordnung bitte zum ersten Termin in der Kinderarztpraxis Schumanngasse mit.

In den ersten 1-2 Therapieeinheiten findet gemeinsam mit Ihrem Kind eine ergotherapeutische Begutachtung und mit den Betreuungspersonen ein ausführliches Erstgespräch statt. Die Begutachtung richtet sich je nach den Bedürfnissen des Kindes und beinhaltet Beobachtungen und Spiele speziell für die Bereiche Fein- und Graphomotorik, Handlungsplanung, Koordination und Grobmotorik. Das ausführliche Gespräch mit den Betreuungspersonen ist wichtig um einen Einblick in den Alltag und Tagesablauf des Kindes zu bekommen. Außerdem kann im Erstgespräch ein Status über die Wahrnehmung des Kindes erhoben werden.

Die erhobenen Ressourcen und Einschränkungen des Kindes sind wichtiger Bestandteil für die darauffolgende Therapieplanung. Gemeinsam mit Kind und Eltern werden Therapieziele formuliert. Diese sind sehr individuell und von den Bedürfnissen sowie dem Alter des Kindes abhängig.