Augenärztliche Abklärung

Manchmal ist nicht klar, ob hinter einer Beobachtung etwas steckt: Das Kind hält den Kopf schief, ein Auge wirkt anders, oder es gibt eine bekannte Augenerkrankung in der Familie. Die augenärztliche Abklärung in der Kinderarztpraxis Schumanngasse in Wien 1170 klärt solche Fragen – bei einem Facharzt mit Schwerpunkt Kinderophthalmologie. Sie erfahren im Anschluss, was der Befund bedeutet und ob weitere Schritte nötig sind.

Derzeit nimmt Dr. Neumayer keine neuen Patientinnen und Patienten. Ausgenommen sind Geschwisterkinder von Kindern, die bereits in Behandlung sind, sowie Einzelfälle nach persönlicher Rücksprache.

Wann sie sinnvoll ist

  • Ihr Kind hält den Kopf dauerhaft schief
  • Ihr Kind schielt oder ein Auge weicht zeitweise ab
  • eine angeborene Augenerkrankung ist bekannt oder wird vermutet
  • Ihr Kind wurde zu früh geboren und braucht augenärztliche Nachsorge
  • die visuelle Entwicklung soll beurteilt werden

Nach einer Frühgeburt

Kam Ihr Kind zu früh zur Welt, gehört die augenärztliche Kontrolle zur Frühgeborenen-Nachsorge. Auch bei einer rheumatischen Erkrankung sind regelmäßige Augenkontrollen Teil der Betreuung – mehr dazu unter Kinderrheumatologie.

Termin

Bestehende Patientinnen und Patienten vereinbaren ihre Termine über unsere Rezeption – telefonisch unter +43 1 480 30 10 oder über unser Kontaktformular.

Mehr zum Fachgebiet steht unter Kinderophthalmologie. Verwandte Leistungen: Sehtest, Brillenbestimmung, Schieldiagnostik und Augendruckbestimmung.


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